Taten für Kärnten
Kinderbetreuungsgesetz, Wohnbauförderungsgesetz, Veranstaltungsgesetz und Naturschutzgesetz sichern den ländlichen Raum. Neues Museumsgesetz schafft Klarheiten
"Wir setzen mit den Gesetzesnovellen heute ein ganz klares Zeichen und bringen die PS auf den Boden, damit die Menschen im Land leben, arbeiten und wohnen können.", sagt VP-Clubobmann Ferdinand Hueter anlässlich der Landtagssitzung. In dieser werden heute Gesetzesnovellen zu Kinderbetreuung, Wohnbauförderung, Veranstaltungen, Naturschutz und Museum auf den Weg gebracht. Entscheidend dabei: Es wird weniger Auflagen sowie geringere Hürden geben und es wird mehr in die Umsetzung kommen.
So sollen beispielsweise das Kinderbetreuungsgesetz bessere Vereinbarungsmöglichkeiten für Beruf und Familie und das Wohnbauförderungsgesetz Erleichterung bei der Wohnraumbeschaffung bringen. "Entlastung und weniger Bürokratie für Vereine erwarten wir uns durch das überarbeitete Veranstaltungsgesetz, damit die vielen Ehrenamtlichen und Wirte Veranstaltungen leichter durchführen können", sagt Hueter. Als Grundlage für die Absicherung der Strukturen und der Wirtschaft bezeichnet Hueter das Naturschutzgesetz. Es sei ganzheitlich, praxisorientiert und ohne Interpretationsspielraum. "Ich freue mich, dass die Gesetze für Kärnten zur Umsetzung kommen, das zeigt, dass wir in der Regierungskoalition Taten setzen", so Hueter.
Hueter sieht im neuen Naturschutzgesetz ein ganzheitliches praxisorientiertes Gesetz ohne Interpretationsspielräume. „Das neue Gesetz sichert Eigentum, Wirtschaften, die Existenzen unserer Familienbetriebe und schützt trotzdem die Natur“, erklärt Hueter. Tourismus, Landwirtschaft und das Gewerbe seien die Säulen im ländlichen Raum, ihre Entwicklung und Leistung müsse gesichert werden. Bei der Überarbeitung des Kinderbetreuungsgesetzes haben man vor allem auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geachtet. Mit der Novelle ist es Betrieben in Kärnten nun möglich, Tagesmütter und –Väter für die Kinderbetreuung einzustellen. „Die wesentliche Grundlage fürs Gründen von Familien ist die Kinderbetreuung. Junge Eltern wollen arbeiten, wollen etwas leisten. Das können sie, wenn sie ihre Kinder betreut wissen“, erklärt Familiensprecher LAbg. Herbert Gaggl.
Das Wohnbauförderungsgesetz erleichtert laut Gaggl nun die Schaffung von Wohnraum, das Hausbauen. „Das ist die wesentliche Grundlage für die Absicherung des Siedlungsraumes abseits der Zentralräume und damit für die Sicherung der Strukturen im ländlichen Raum. Die Änderungen im Gesetz sichern auch den gemeinnützigen Wohnbau mit günstigen Mieten.
Vereine und Wirte finden sich in der Novelle des Veranstaltungsgesetzes wieder. „Erleichterungen und weniger Bürokratie für Vereine und Wirte sind die Grundlage für die Absicherung des Ehrenamtes und des gesellschaftlichen Zusammenlebens vor allem im ländlichen Raum. Heimisches Brauchtum ist nun überhaupt ausgenommen vom Veranstaltungsgesetz“, weist LAbg. Franz Wieser hin. Doppelgleisigkeiten, Mehrfachgenehmigungen wurden ausgeräumt.
Auch das neue Museumsgesetz wird in der heutigen Landtagssitzung beschlossen. „Wir schaffen damit eine Grundlage, die sachgemäßes und zukunftsorientiertes Arbeiten möglich macht. Es ist dies der letzte Akt für ein modernes Museum, um die vor Jahrzehnten nicht vollständig vollzogene Ausgliederung nun zu vollziehen“, weist LAbg. Markus Malle hin. Die Novelle schaffe Rahmenbedingung, die völlig unzureichenden organisatorischen Rahmenbedingungen nun klar regelt. Es gibt in Zukunft eindeutige Zuständigkeiten, wird die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat eingeführt, sind Fusionen mit anderen Museen möglich und erhält das Museum eine Haushalts- und Museumsordnung, die beide seit dem Ausgliederungsjahr 1998 nicht vorhanden sind. „Der Rechnungshof wurde mit einbezogen und seine Empfehlungen sind alle eingeflossen. Wer jetzt eine nochmalige Rechnungshof-Prüfung fordert, setzt nur auf Verzögerung“, so Malle. Konkret hat der Rechnungshof von 2013 bis 2016 das Landesmuseum überprüft.
Quelle: http://oevpclub.at/inhalte/taten-fuer-kaernten